Eine Schule im Rheinland verlangt monatlich mehr als tausend Euro Gebühren – zu viel, um noch als gemeinnützig zu gelten, befand der Bundesfinanzhof.

Nun das niederschmetternde Urteil vom Bundesgerichtshof:

Eine Privatschule mit Schulgebühren zwischen 950 und 1450 Euro monatlich ist nicht mehr gemeinnützig. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden. 

https://www.spiegel.de/panorama/bildung/teure-privatschule-ist-nicht-gemeinnuetzig-a-8df33369-e81f-4b64-b0f8-990e05dfdb2d?fbclid=IwAR0yYE2NTimCQ1ABpCYO9XnIXOUUrtQHiE1QOQ7Mc-L539C3Plx05JkTtj0

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