Eine Schule im Rheinland verlangt monatlich mehr als tausend Euro Gebühren – zu viel, um noch als gemeinnützig zu gelten, befand der Bundesfinanzhof.
Nun das niederschmetternde Urteil vom Bundesgerichtshof:
Eine Privatschule mit Schulgebühren zwischen 950 und 1450 Euro monatlich ist nicht mehr gemeinnützig. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden.